18+ · Angebotsbedingungen
18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.
Start › Funktionskauf mit Bonusguthaben: was dagegen steht
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Hier treffen zwei ganz verschiedene Dinge aufeinander, die nur dasselbe Wort teilen: eine Spielfunktion, die etwas kostet, und ein zweckgebundenes Guthaben, das ein Anbieter nach seinen Bedingungen gewährt. Diese Seite trennt die beiden, erklärt, wie eine Umsatzvorgabe gerechnet wird, und zeigt, warum ein einzelner teurer Vorgang mit solchen Bedingungen regelmäßig in Konflikt gerät. Beträge einzelner Angebote nennen wir nicht; alle Zahlen hier sind frei gewählte Rechengrößen.
Im deutschen Sprachgebrauch heißt die Spielfunktion oft Bonuskauf, und das Guthaben, das ein Anbieter gewährt, heißt Bonus. Daraus entsteht eine Verwechslung, die ganze Diskussionen unbrauchbar macht: Leser fragen nach dem einen und bekommen Antworten über das andere.
Die Spielfunktion ist Teil einer Spielfassung. Sie wird dort gebaut, wo das Spiel entsteht, und ihr Preis gehört zur Rechnung dieser Fassung. Ein Anbieter kann sie nicht hinzufügen und nicht entfernen; er kann nur entscheiden, welche Fassung er ausliefert und für welchen Markt sie gedacht ist.
Das Guthaben dagegen ist eine Vertragsangelegenheit. Es entsteht aus Bedingungen, die der Anbieter selbst formuliert, und es existiert nur innerhalb dieser Bedingungen. Mit der Bauweise des Spiels hat es nichts zu tun, mit der Frage, was Sie mit ihm tun dürfen, sehr viel.
Diese Seite behandelt den Punkt, an dem sich beide berühren: Was passiert, wenn ein teurer Einzelvorgang mit gebundenem Guthaben bezahlt werden soll? Die Mechanik des Vorgangs selbst steht unter Wie der Funktionskauf abläuft.

Gebundenes Guthaben sieht im Konto aus wie Geld und verhält sich nicht wie Geld. Es ist an einen Zweck gekoppelt, und dieser Zweck ist in den Bedingungen beschrieben. Typischerweise darf es gesetzt, aber nicht ohne Weiteres abgehoben werden, und für die Umwandlung in frei verfügbares Guthaben gilt eine Vorgabe.
Daraus ergibt sich die wichtigste Eigenschaft: Es gehört Ihnen noch nicht in dem Sinne, in dem eigenes Geld Ihnen gehört. Wer es als Zuwachs des Vermögens verbucht, verbucht eine Erwartung, und wer es als geschenkte Spielzeit versteht, kommt der Sache näher.
Welche Bindung im Einzelnen besteht, lässt sich nur im Vertragstext des jeweiligen Anbieters lesen. Wir können und wollen nicht behaupten, welche Klauseln dort stehen; was wir beschreiben können, sind die Arten von Klauseln, die es gibt, und ihre Wirkung auf einen teuren Vorgang.
Eine Warnung dazu gehört an diese Stelle. Der auffälligste Satz in der Werbung ist fast nie der wichtigste in den Bedingungen. Entscheidend sind die Zeilen über Volumen, Obergrenzen, Anrechnung und Fristen — und die stehen weiter unten.
Der Kern fast aller Bedingungen ist eine Multiplikation. Ein Betrag wird mit einem Faktor vervielfacht, und das Ergebnis ist das Einsatzvolumen, das erbracht sein muss, bevor etwas frei verfügbar wird. Rechnen wir das mit frei gewählten Zahlen durch, die zu keinem Angebot gehören.
Angenommen, der Betrag sind fünfzig Euro und der Faktor ist dreißig. Dann ergibt sich ein Volumen von eintausendfünfhundert Euro. Das sind nicht fünfzig Euro Risiko, sondern eintausendfünfhundert Euro, die durch das Spiel laufen müssen — eine Größenordnung, die in der Werbung nie auftaucht.
Übersetzen wir das in Spiele. Bei der in Deutschland zulässigen Obergrenze von einem Euro je Spiel wären das eintausendfünfhundert Vorgänge. Bei im Mittel fünf Sekunden je Vorgang ergibt das rund zwei Stunden ununterbrochenes Spiel, und das ist die rechnerische Untergrenze, nicht ein realistischer Abend.
Das Säulenbild zeigt dieselbe Rechnung mit drei Faktoren. Was daran hängen bleibt, ist die Hebelwirkung des Faktors: eine Erhöhung um zehn verändert das Volumen um fünfhundert Euro. Wer eine Bedingung beurteilen will, schaut auf den Faktor und nicht auf den Betrag.

Viele Bedingungswerke enthalten eine Klausel über die Höhe eines einzelnen Einsatzes, solange gebundenes Guthaben im Spiel ist. Der Zweck liegt auf der Hand: Ein Anbieter, der ein Volumen vorgibt, will nicht, dass dieses Volumen in zwei großen Vorgängen erzeugt wird, weil das den Zweck der Vorgabe aushebelt.
Ob eine solche Klausel in einem bestimmten Angebot steht und wie hoch sie liegt, ist eine Frage an dessen Vertragstext, und wir behaupten darüber nichts. Was sich allgemein sagen lässt: Existiert sie, dann trifft sie einen Vorgang mit hohem Preis unmittelbar, denn ein solcher Vorgang ist genau das, was sie verhindern soll.
In Deutschland kommt eine zweite Obergrenze hinzu, und die ist nicht verhandelbar. Nach § 22a Abs. 7 endet der Einsatz je Spiel bei einem Euro, unabhängig davon, aus welcher Quelle der Betrag stammt. Eine Klausel, die mehr erlaubte, hätte an dieser Grenze keinen Spielraum zu verteilen.
Damit ist die Ausgangsfrage für den erlaubten Markt eigentlich schon beantwortet. Sie stellt sich dort nicht, weil die Funktion in einer zulässigen Fassung keinen Platz hat. Die Begründung im Einzelnen steht unter Die Grenze von einem Euro.
Nehmen wir an, es gäbe keine Obergrenze, und rechnen die Sache zu Ende. Unser Volumen aus dem Beispiel sind eintausendfünfhundert Euro. Ein einzelner Zugang zum angenommenen Preis von achtzig Euro erzeugt davon achtzig. Man bräuchte also knapp zwanzig solche Vorgänge, um das Volumen zu erreichen.
Nun hat man fünfzig Euro gebundenes Guthaben und müsste zwanzig Vorgänge zu achtzig Euro bezahlen. Die Rechnung geht nur auf, wenn zwischendurch genug zurückkommt, und genau darauf lässt sich nicht bauen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist das Guthaben nach dem ersten Vorgang verbraucht.
Das ist der eigentliche Grund, warum diese Kombination so ungünstig ist. Wenige teure Vorgänge sind das schlechteste Werkzeug, um ein hohes Volumen zu erzeugen, weil jeder einzelne von ihnen das Guthaben entweder stark vermehrt oder sofort beendet. Eine Vorgabe über Volumen verlangt das Gegenteil: viele kleine Vorgänge.
Diesen Zusammenhang zwischen Preis, Anzahl und Streuung rechnet Risiko und Bankroll mit weiteren frei gewählten Guthaben durch. Die Rechnung dort gilt für eigenes Geld genauso, nur ohne die zusätzliche Bindung.

Eine Frage wird fast nie gestellt und entscheidet doch viel: Wenn beides auf dem Konto liegt, eigenes und gebundenes Guthaben, welches wird zuerst verbraucht? Die Antwort steht in den Bedingungen, und sie ist nicht einheitlich geregelt, weil es dafür keine Vorschrift gibt.
Für Sie hat die Reihenfolge handfeste Folgen. Wird eigenes Geld zuerst verbraucht, laufen Ihre Vorgänge zunächst gar nicht auf das Volumen an, und das gebundene Guthaben bleibt unberührt liegen. Wird gebundenes Guthaben zuerst verbraucht, zählt jeder Vorgang, aber jeder Verlust trifft die Bindung.
Hinzu kommt die Anrechnung. Bedingungen können vorsehen, dass nicht jeder Einsatz vollständig auf das Volumen zählt und dass einzelne Spielarten anders behandelt werden. Welche Regelung gilt, ist wieder eine Frage an den Vertragstext und keine, die wir für ein Angebot beantworten können.
Deshalb lautet die praktische Empfehlung, vor der ersten Einzahlung drei Zeilen zu suchen: Verrechnungsreihenfolge, Anrechnung und Obergrenze je Einsatz. Wer diese drei kennt, kennt das Angebot besser als nach einer halben Stunde Lesen von Werbetexten.
Bedingungswerke enthalten regelmäßig Listen von Ausschlüssen: Vorgänge oder Spielarten, die auf das Volumen nicht oder nur teilweise angerechnet werden. Dahinter steht eine schlichte Rechnung des Anbieters, der nicht möchte, dass eine Vorgabe mit besonders günstigen Spielweisen erfüllt wird.
Eine Funktion, die in einem Vorgang ein Vielfaches des gewöhnlichen Einsatzes bewegt, ist für eine solche Liste ein naheliegender Kandidat. Ob sie dort steht, lässt sich nur im Einzelfall nachlesen, und wir behaupten für kein Angebot, dass sie es tut oder nicht tut.
Was wir sagen können: Finden Sie eine solche Klausel, dann ist sie keine Schikane, sondern folgerichtig. Und finden Sie keine, heißt das nicht, dass der Vorgang zählt — denn eine Obergrenze je Einsatz kann dasselbe Ergebnis auf anderem Weg herbeiführen.
Der Umgang damit ist unspektakulär. Lesen Sie die Bedingungen vor der Einzahlung und nicht nach dem ersten Problem, und speichern Sie sich den Stand, den Sie gelesen haben. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme veröffentlicht war, und Fassungen wechseln.
Jetzt der Punkt, der alle Vertragsfragen überwölbt. Die Einsatzgrenze aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 knüpft an das Spiel an, nicht an die Herkunft des Betrags. Ein Euro ist ein Euro, ob er eingezahlt, gewonnen oder als gebundenes Guthaben gewährt wurde.
Diese Unabhängigkeit ist leicht zu übersehen, weil sich gebundenes Guthaben nicht wie eigenes Geld anfühlt. Rechtlich spielt dieses Gefühl keine Rolle. Es gibt keine Vorschrift, die für geschenkte Beträge einen höheren Einsatz erlaubte, und es gibt auch keinen Grund, warum es eine geben sollte.
Spiegelbildlich gilt: Die Vertragsbedingungen eines Anbieters können die gesetzliche Grenze nicht erweitern, nur weiter verengen. Wer also auf eine Klausel hofft, die mehr erlaubt, hofft auf etwas, das ein erlaubter Anbieter nicht schreiben dürfte.
Nicht zu verwechseln ist das Ganze mit dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit nach § 6c. Dieses betrifft die monatliche Summe auf dem Weg zum Konto, im Regelfall tausend Euro über alle erlaubten Anbieter zusammen, geführt über das Aufsichtssystem LUGAS. Es sagt über Einsätze nichts.
Wer ein Angebot mit gebundenem Guthaben beurteilen will, braucht keine Stunde, sondern sechs Angaben. Die erste ist der Faktor, mit dem das Volumen gebildet wird. Die zweite ist die Frist, innerhalb derer es erbracht sein muss. Beide zusammen ergeben erst eine Aussage, denn ein moderater Faktor mit kurzer Frist ist streng.
Die dritte Angabe ist die Obergrenze je Einsatz, solange die Bindung läuft. Die vierte ist die Anrechnung: zählt jeder Einsatz vollständig, und gibt es Unterschiede zwischen Spielarten? Die fünfte ist die Verrechnungsreihenfolge, und die sechste ist die Liste der Ausschlüsse.
Die sechste Angabe ist die unangenehmste, und sie entscheidet im Streitfall alles. Was bei einer Verletzung der Bedingungen geschieht, ist in den Bedingungen selbst geregelt; eine allgemeine Antwort darauf gibt es nicht, und wir erfinden hier keine.
Die Frage, ob man einen Funktionskauf mit gebundenem Guthaben bezahlen kann, hat damit eine doppelte Antwort. Im erlaubten deutschen Rahmen stellt sie sich nicht, weil die Funktion dort nicht vorkommt. Außerhalb dieses Rahmens stellt sie sich, und dann entscheidet der Vertragstext, nicht eine allgemeine Regel.
Nützlich ist die Frage trotzdem, weil sie den Blick auf die Bedingungen lenkt. Wer einmal eine Umsatzvorgabe durchgerechnet hat, liest Werbung danach anders. Die Rechnung ist in zwei Minuten gemacht und verändert die Einschätzung eines Angebots gründlicher als jede Bewertung mit Sternen.
Und sie macht deutlich, worin der Wert gebundenen Guthabens tatsächlich besteht: in zusätzlicher Spielzeit, nicht in zusätzlichem Vermögen. Wer es als Spielzeit betrachtet, trifft nüchterne Entscheidungen; wer es als Gewinn betrachtet, trifft zwangsläufig schlechtere.
Noch ein Hinweis, der an diese Stelle gehört, weil es um Geld geht. Teilnahme ist Personen ab achtzehn vorbehalten, und das Risiko einer Abhängigkeit besteht unabhängig davon, wessen Geld im Spiel ist. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berät kostenfrei unter 0800 1 37 27 00; weiteres unter Verantwortungsvolles Spielen.
| Begriff | Was damit geregelt wird | Bezug zum Kauf |
|---|---|---|
| Umsatzvorgabe | welches Einsatzvolumen vor einer Freigabe nötig ist | bestimmt, wie lange Guthaben gebunden bleibt |
| Einsatzobergrenze | wie hoch ein einzelner Einsatz sein darf | trifft einen Vorgang mit hohem Preis unmittelbar |
| Anrechnungsquote | welcher Anteil eines Einsatzes zählt | kann für einzelne Spielarten abweichen |
| Verrechnungsreihenfolge | ob eigenes oder gebundenes Guthaben zuerst verbraucht wird | entscheidet, welches Geld im Vorgang steckt |
| Ausschlüsse | welche Vorgänge nicht angerechnet werden | kann einzelne Funktionen ausdrücklich nennen |
22BET+250 % auf die EinzahlungJetzt spielenRedaktionell nachgekauft · Stand 29.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Im für Deutschland erlaubten Rahmen stellt sich die Frage nicht, weil die Funktion dort nicht vorkommt. Außerhalb entscheidet der Vertragstext des Anbieters, insbesondere Obergrenzen je Einsatz und Ausschlusslisten.
Ein Einsatzvolumen, das vor einer Freigabe gebundenen Guthabens erbracht sein muss. Gebildet wird es aus einem Betrag und einem Faktor; das Ergebnis liegt deutlich über dem gewährten Betrag selbst.
Betrag mal Faktor. In unserem frei gewählten Beispiel ergeben fünfzig Euro bei Faktor dreißig ein Volumen von eintausendfünfhundert Euro, was bei einem Euro je Spiel eintausendfünfhundert Vorgängen entspricht.
Ja. Die Vorschrift knüpft an das einzelne Spiel an und nicht an die Herkunft des Betrags. Bedingungen eines Anbieters können diese Grenze weiter verengen, aber nicht erweitern.
Weil ein Volumen, das in wenigen großen Vorgängen erzeugt wird, den Zweck der Vorgabe aushebelt. Ob und in welcher Höhe eine solche Klausel in einem Angebot steht, lässt sich nur dort nachlesen.
Das regeln die Bedingungen, und einheitlich ist es nicht. Die Reihenfolge entscheidet, ob Ihre Vorgänge auf das Volumen anrechnen und welches Guthaben ein Verlust trifft.
Nicht notwendigerweise. Bedingungen können Anrechnungsquoten vorsehen und zwischen Spielarten unterscheiden. Diese Klausel steht meist weit hinten und ist für die Rechnung entscheidend.
Weil jeder von ihnen das Guthaben entweder stark verändert oder sofort beendet. Ein hohes Volumen verlangt viele kleine Vorgänge; große Einzelvorgänge erzeugen Streuung statt Umsatz.
Das ist in den Bedingungen selbst geregelt, und eine allgemeine Antwort dazu gibt es nicht. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme veröffentlicht war; sichern Sie sich diesen Stand.
Nein. Das Limit nach § 6c begrenzt im Regelfall die monatliche Einzahlungssumme über alle erlaubten Anbieter zusammen und wird über LUGAS geführt. Über Einsätze und über Vertragsklauseln sagt es nichts.
Nachgekauft am 29.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen